Über den Berliner Standard der verlässlichen Halbtagsbetreuung zwischen 7:30 und 13:30 Uhr hinaus, betreuen 15 Erzieherinnen die Schüler der Grundschule während der Zeit zwischen den Unterrichtsblöcken in den umgebauten und neu renovierten Räumen der ehemaligen Kita an der Fuhlhamer Allee und im Gebäude in der Backbergstraße.
Am Montag, Mittwoch und Donnerstag findet Unterricht bis 16:00 Uhr statt. Am Dienstag und Freitag endet der Regelunterricht um 13:30 Uhr und nachmittags werden Hortbetrieb oder Arbeitsgemeinschaften angeboten. Der Hortbetrieb der 4. und 5. Klassen findet Dienstag und Freitag im Grundstufengebäude in der Onkel-Bräsig-Str. statt. An der anderen Tagen wird in der 4. und 5.Klasse ebenfalls Ganztagsunterricht angeboten.
Für die Frühbetreuung (6:00 – 7:30 Uhr) und die Spätbetreuung (16:00 bis 18:00 Uhr) können Module gebucht werden, die dann, abhängig vom Familieneinkommen, über eine Kostenbeteiligung finanziert werden. Die Höhe der Kostenbeteiligung wird durch das Bezirksamt festgelegt.
Die Verpflegung mit Mittagessen erfolgt durch den Catering-Service LUNA – ein Garant für gesunde, abwechslungsreiche Kost, die kaum Wünsche offen lässt. Das gemeinsame Frühstück und Mittagessen sind integraler Bestandteil des Ganztags-Konzepts.
Jahrgangsübergreifendes Lernen in den ersten drei Jahren
Die Schüler der ersten drei Jahrgänge lernen gemeinsam nach dem Konzept des “Jahrgangsübergreifenden Lernens” (kurz JüL) von- und miteinander:
- Jahrgangübergreifendes Lernen (JüL)
- Gebundener Ganztagsbetrieb
- Wochenplanarbeit
- Freiarbeit
- Gesundheitserziehung
- Kursbereich (WUV)
- Schülerfahrten
- verbale Beurteilung
Unser Anforderungsprofil für die ErzieherInnen folgt dem Motto “Jeder soll sehen, was alle machen.” und umfasst folgende Kriterien:
- Integrative Zusammenarbeit von LehrerInnen und ErzieherInnen,
- enge Kooperation zwischen LehrerInnen und ErzieherInnen,
- enge Zusammenarbeit im Schulalltag,
- auch als Unterrichtsassistenten tätig,
- Begleitung und Betreuung einzelner SchülerInnen und kleiner Gruppen,
- Beobachtung von SchülerInnen und Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Dienst und Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Hausaufgabenbetreuung,
- selbstständige Angebote im Freizeitbereich und in der Ferienbetreuung.